Vor Mietbeginn ist dem Vermieter ein gültiger Personalausweis mit gültiger Meldeadresse vorzulegen. Zudem benötigen wir eine Telefonnummer und/oder Mobilnummer sowie den Einsatzort des Mietgerätes.

Mietrechnungen sind bei Lieferung oder Selbstabholung sofort in bar zu bezahlen.
Miete auf Rechnung ist nur nach Absprache möglich.

Alle Preise gelten zuzüglich gesetzlicher MwSt.
Änderungen an Maschinen und Preisen dieser Liste behalten wir uns vor.
Es gelten unsere allgemeinen Mietbedingungen.

Ab dem 3. Tag gewähren wir einen Nachlass von 10%.
Ab dem 7. Tag gewähren wir einen Nachlass von 25%.
Der Nachlass gilt rückwirkend zum ersten Miettag.

Für Neukunden wird eine Kaution erhoben. Diese errechnet sich in prozentualer Höhe der Kosten der Maschine.
Die Kaution ist ausschließlich in bar zu hinterlegen.

  • Der Mietgegenstand muss bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Bevor das Gerät benutzt wird, muss sich der Mieter über den Bedienungsablauf des Mietgerätes umfassend informieren. Bei Rückfragen steht Ihnen der Vermieter jederzeit zur Verfügung. Der Mieter muss auch dafür sorgen, dass alle Personen, die den Gegenstand während der Mietzeit nutzen, mit der korrekten Handhabung vertraut bzw. fachkundig sind.
  • Die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Straßenverkehrsvorschriften müssen sorgfältig beachtet werden
  • Der Mietgegenstand ist ordnungsgemäß zu behandeln. Er ist vor Überbeanspruchung zu schützen, ferner muss er sach- und fachgerecht gewartet und gepflegt werden.
  • Betriebsstoffe sind wie in der Bedienungsanleitung bzw. wie vom Vermieter beschrieben zu verwenden (Öle, Reifendruck, Kraftstoffe etc.). Öl- und Wasserstände etc. müssen spätestens alle 12 Stunden kontrolliert und ggf. nachgefüllt werden
  • Beschädigungen oder Funktionsstörungen melden Sie umgehend dem Vermieter.
  • Der Mietgegenstand muss gegen Diebstahl und vor Witterungseinflüssen geschützt werden.
  • Bei Diebstahl ist unverzüglich die Polizei zu verständigen.
  • Nach Ablauf der Mietzeit ist der Gegenstand gesäubert und vollgetankt zurückzugegeben.
  • Der Mietgegenstand darf nicht weitervermietet werden.
  • Der Mietgegenstand ist Eigentum des Vermieters.

Der Gegenstand ist grundsätzlich funktionsfähig, gereinigt und vollgetankt sowie mit allen Zusatzteilen zurückzugeben. Gerne reinigen bzw. betanken wir das Gerät für Sie gegen entsprechende Bezahlung. Die Reinigungskosten werden nach Arbeitsaufwand abgerechnet. Sofern das Gerät Mängel oder Beschädigungen aufweist, sind diese unverzüglich mitzuteilen.

  • Die Mietdauer beginnt bei Abholung des Mietgerätes durch den Mieter im Zeitpunkt der Abholung, bei vereinbartem Transport des Mietgerätes zum Mieter durch den Vermieter mit der Übergabe des Mietgerätes an den Mieter, bzw. an den Abholer oder einen anderen Beauftragten des Mieters am vereinbarten Lieferort. War für die Abholung oder die Übergabe ein bestimmter Zeitpunkt vereinbart und gerät der Mieter mit der Abnahme des Mietgerätes in Annahmeverzug, so beginnt die Mietzeit mit dem Tage der Bereitstellung.
  • Die Mietdauer endet mit der Rückgabe des Mietgerätes mit dem Eintreffen des Mietgerätes auf dem Lagerplatz des Vermieters oder eines sonst von ihm bestimmten Ortes.

Grundsätzlich ist der Mieter für den Kraftstoff zuständig.
Bei bestimmten Geräten die speziellen Kraftstoff benötigen (z. B. Kettensägen) bekommen Sie den Kraftstoff gegen Bezahlung vom Vermieter.
Bei allen Geräten, die kraftstoffbetrieben sind, ist ein Kraftstoffkanister (gegen Kaution) mit inbegriffen.

Das Gerät wird vom Vermieter wieder in Stand gesetzt. Anspruch auf ein Ersatzgerät bzw. Schadenersatz besteht nicht. Bei üblichen Verschleißerscheinungen trägt der Vermieter die Kosten. Sofern eine Reparatur aufgrund fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln entsteht, trägt der Mieter die Kosten.

Falls es Ihnen nicht möglich ist, die benötigte Maschine selbst abzuholen/zurückzubringen, liefern/holen wir die Geräte termingerecht. Für den Transport der Geräte berechnen wir nach Aufwand den derzeit aktuell geltenden Stundensatz.