Allgemeine Mietbedingungen

Diese sind Teil des Mietvertrages 

§ 1 Übergabe der Maschine, Mängelbeanstandung und Haftung

-Bei Abschluss eines Mietvertrages hat der Mieter sich mit einem gültigen Ausweisdokument auf dem die aktuelle Adresse (innerhalb der BRD) ersichtlich ist auszuweisen.
-Der Mietgegenstand wird nur gegen Hinterlegung einer nicht verzinsbaren Kaution ausgehändigt.
-Der Vermieter hat das Gerät in einem technisch einwandfreien und betriebsfähigem Zustand geliefert oder zur Abholung bereitgestellt.
-Der Mieter kann das Gerät rechtzeitig im Vorhinein begutachten um Mängel zu beanstanden. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.

§ 2 Zahlung der Mietkosten

-Der Mietpreis für den angegebenen Mietzeitraum (falls nicht anders vereinbart) ist bei Lieferung oder Selbstabholung zu entrichten. Verlängert sich die Mietdauer ist dies dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen.
Bei Wochenmiete 48 Stunden vor Mietende, bei Monatsmiete 1 Woche vor Mietende.
-Die Mietkosten für die Verlängerung sind vom Mieter umgehend nach Absprache mit dem Vermieter zu entrichten.
-Der Vermieter behält sich das Recht vor die Verlängerung abzulehnen falls er das Gerät anderweitig zugesagt hat oder die Mietdauer vom Mieter nicht eingehalten wird.
-Ist der Mieter mit den Mietkosten 10 Tage nach Mahnung in Verzug kann der Vermieter das Gerät ohne vorherige Ankündigung abholen und der Mieter verpflichtet sich dem Vermieter einen problemlosen Zugang und Freigabe des Gerätes zu ermöglichen auf Kosten des Mieters.
-Bei Langzeitmiete ist der Mietbetrag spätestens am 3. des Monats zu bezahlen.
-Die rechnerische Mietzeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Diese wird am Betriebsstundenzähler abgelesen.Wird diese überschritten wird es stundenweise nachberechnet (Tagesmiete geteilt durch 8 ergibt den Stundenpreis)

§ 3 Zusatzkosten

-Der Mietpreis versteht sich ohne Bedienpersonal oder Betriebsstoffen (Treibstoff,
Fette, Wartungsteile) falls nicht anders abgesprochen und vertraglich
festgehalten

§ 4 Pflichten der Mieters

Der Mieter verpflichtet sich :
– Das Gerät vor jeder Überbeanspruchung und unsachgemäßen Verwendung zu schützen
– sach- und fachgerecht um Pflege und Wartung zu kümmern
– Alle Schäden dem Vermieter umgehend anzuzeigen damit diese begutachtet werden können  um eine fachgerechte Instandsetzung zu ermöglichen.
– alle Folgeschäden zu Tragen, die dem Vermieter durch Unterlassung einer Anzeige  entstehen
– Dem Vermieter das Recht einzuräumen, das Gerät jederzeit zu begutachten um Schäden oder den Allgemeinzustand des Gerätes zu prüfen.
– Bei grober Fahrlässigkeit 100% für den Schaden zu haften.
– die Bedienungsanweisungen und Sicherheitsbestimmungen zu beachten und diese einzuhalten.
– Sicherzustellen das die bedienende Person die erforderlich gültige Schutzausrüstung benutzt, diese ist vom Mieter selbst zu stellen.
– die Betriebsanleitungen und Sicherheitsanweisungen zu lesen und zu befolgen
– nur eingewiesene Personen mit dem Mietgerät Arbeiten ausführen zu lassen, mit den erforderlichen Lizenzen oder Erlaubnissen.

Vorsätzlich verschwiegene Schäden können dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt werden

§ 5 Ende des Mietverhältnisses

Die Mietzeit endet frühestens wenn das Gerät mit allen Zusatzteilen wieder in ordentlichem und sauberen Zustand an den Vermieter übergeben wird.

§ 6 Rückgabe des Mietgegenstandes

Der Mieter hat das Gerät in einem technisch einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand zurück zu geben. Das Gerät ist gereinigt zurück zu geben oder nach Absprache mit dem Vermieter gegen eine Reinigungspauschale von diesem reinigen zu lassen.

Wird das Gerät in einem nachweislich nicht betriebsfähigem Zustand zurückgegeben, kann der Vermieter einen Ersatz des entstandenen Ausfalls/Schadens berechnen.

§ 7 Verpflichtung des Mieters

Der Mieter darf das Gerät weder untervermieten noch an dritte Personen weitergeben.

Der Vertag ist auf keine Weise an eine dritte Person übertragbar.

Der Mieter kann keine Rechte oder Pflichten an Dritte Personen abtreten.

Der Vertag gilt nur zwischen dem Mieter und dem Vermieter.

Sollte Dritte versuchen Rechte am Mietgegenstand geltend zu machen, ist dies dem Vermieter umgehend zu melden. Die Herausgabe des Mietgegenstandes vom Mieter an dritte Personen ist verboten.

§ 8 Kündigung des Mietvertrages

Der Mietvertrag ist grundsätzlich unkündbar für Mieter und Vermieter.
Der Vermieter ist berechtigt den Mietvertrag vorzeitig zu beenden wenn:

– Dem Vermieter bekannt wird das die Kreditwürdigkeit der Mieters in Zweifel steht
– Verstöße gegen §4 abs. 1

Eine Kündigung des Mietvertrages  ist mindestens 10 Tage vor Mietbeginn bekannt zu geben, andernfalls fallen Ausfallkosten für den Mieter an.

§ 9 Verlust oder Beschädigung der Mietgeräte

Sollte es dem Mieter nicht möglich sein den Mietgegenstand zurückzugeben, aus Gründen die er nicht vertreten kann, höhere Gewalt oder grober Fahrlässigkeit ist er verpflichtet dem Vermieter vollwertigen Ersatz zu liefern. Bis dieser vollwertige Ersatz geleistet ist wird, sind 75% der Tagesmiete fällig bis zur vollen Begleichung.

§ 10 Sonstige Absprachen

Abweichende Absprachen sind immer schriftlich festzuhalten.
Ist eine Absprache des Vertrages aus irgendwelchen Gründen ungültig, ändert dies nichts an den anderen Punkten des Vertrages.
Der Mieter hat kein Recht die Zurückhaltung des Mietgegenstandes wegen Gegenforderungen auszuüben.

& 11 Maschinenversicherung

Die vereinbarte Maschinenversicherung und deren Leistungen von der Versicherungsgesellschaft  sind jederzeit beim Vermieter einsehbar. Mit allen Bedingungen zwischen Maschinenvermieter und Versicherungsgesellschaft. Der Vermieter haftet in keiner Weise für jegliche Art von Schäden, die der Mieter bei Dritten verursacht.

Der Mieter ist verpflichtet das Gerät während der gesamten Mietzeit zu versichern.

Ausgenommen sind Geräte mit einem Wert bis 1000 Euro, hier haftet der Mieter voll für den Schaden.

§ 12 Pflichten des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietgerät für den angegebenen Zeitraum vertragsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Diese Verpflichtung gilt nur an seinen Wohn- und Geschäftsort, nicht aber am Einsatzort. Tut er es doch geschieht dies auf Kosten des Mieters.
Der Vermieter versichert das alle Mietgegenstände sein alleiniges Eigentum sind.

§ 13 Recht

Für alle rechtlichen Belange gelten bei Mieter und Vermieter ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet an einer Streitbeilegung der Schlichtungsstelle teilzunehmen und ist dazu auch nicht bereit.

§ 14 Reservierungen

Ein Anspruch auf Überlassung des Mietgegenstandes ist erst möglich nach Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages. Reservierungen sind nur für den vereinbarten Zeitraum gültig. Ausserhalb dieses Zeitraumes kann der Vermieter frei über das Mietobjekt verfügen.

§ 15 Datenschutzerklärung

Verantwortlich im Sinne der Datenschutzgesetzes:
Maschinenvermietung Kurz Innerbittlbach 9, 84435 Lengdorf

Datenschutz

Als Webseitenbetreiber nehmen wir den Schutz aller persönlichen Daten sehr ernst. Alle personenbezogenen Informationen werden vertraulich und gemäß den gesetzlichen Vorschriften behandelt, wie in dieser Datenschutzerklärung erläutert.

Unserer Webseite kann selbstverständlich genutzt werden, ohne dass Sie persönliche Daten angeben. Wenn jedoch zu irgendeinem Zeitpunkt persönliche Daten wie z.B. Name, Adresse oder E-Mail abgefragt werden, wird dies auf freiwilliger Basis geschehen. Niemals werden von uns erhobene Daten ohne Ihre spezielle Genehmigung an Dritte weitergegeben.

Datenübertragung im Internet, wie zum Beispiel über E-Mail, kann immer Sicherheitslücken aufweisen. Der komplette Schutz der Daten ist im Internet nicht möglich.

Auskunft, Löschung, Sperrung

Zu jedem Zeitpunkt können Sie sich über die personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Nutzen der Datenverarbeitung informieren und unentgeltlich eine Korrektur, Sperrung oder Löschung dieser Daten verlangen. Bitte nutzen Sie dafür die im Impressum angegebenen Kontaktwege. Für weitere Fragen zum Thema stehen wir Ihnen ebenfalls jederzeit zur Verfügung.

Server-Log-Files

Der Seiten-Provider erhebt und speichert automatisch Daten in Server-Log Files, die von Ihrem Browser an uns übermittelt werden. Diese Daten enthalten:

– Browsertyp/ Browserversion
– Betriebssystem des Rechners
– Referrer URL
– Hostname des zugreifenden Rechners – Uhrzeit der Serveranfrage

Diese Daten sind nicht personenbezogen. Es erfolgt keine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen. Wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden behalten wir uns das Recht vor, diese Daten nachträglich zu überprüfen.

Cookies

Viele Internetseiten verwenden Cookies. Cookies sind unschädlich für Ihren Rechner und virenfrei. Sie dienen dazu, Internet-Angebote für die Besucher einer Webseite freundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden und die Ihr Browser verwendet. Wir verwenden in der Regel so genannte „Session-Cookies“. Diese werden nach Verlassen unserer Seite automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Computer gespeichert, bis Sie diese löschen. Diese Cookies helfen dabei, Ihren Rechner beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Über die Browsereinstellungen können sie festlegen, dass Sie über neue Cookies informiert werden und Cookies jeweils annehmen müssen. Ebenso können Sie die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen oder das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Werden Cookies desaktiviert, kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

Änderung der Datenschutzbestimmungen

Unsere Datenschutzerklärung können in unregelmäßigen Abständen angepasst werden, damit sie den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen oder um Änderungen unserer Dienstleistungen umzusetzen, z. B. bei der Einfügung neuer Angebote. Für Ihren nächsten Besuch gilt dann automatisch die neue Datenschutzerklärung .

Kontakt zum Datenschutzmitarbeiter

Für Fragen zum Datenschutz schicken Sie uns bitte eine Nachricht an info@maschinenvermietung.de mit dem Betreff „Datenschutz“.